Alternativenprüfung in Salzburg (SBG. Baupolizei- und SBG. Bautechnikgesetz)
Das Land Salzburg hat ab 1. August 2021 festgelegt, dass vor dem Austausch eines Ölkessels auf ein neues Öl-Brennwertgerät bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind. Diese Bestimmungen sind im Sbg. Baupolizei- und Sbg. Bautechnikgesetz festgelegt.
Bewilligungspflicht
Mit 1.8.2021 muss jede Erneuerung eines Heizkessels bei der Baubehörde (z.B. beim Bürgermeister) beantragt werden. Bei Antragstellung eines Heizkessels für flüssige fossile Brennstoffe ist der Nachweis, dass eine Alternativenprüfung durchgeführt wurde und/oder ein Ausnahmetatbestand vorliegt, beizulegen.
Was ist eine Alternativenprüfung?
Bei einer Alternativenprüfung wird geprüft, ob der Austausch auf ein hocheffizientes alternatives System aus
- Technischen Gründen (z.B. kein Anschluss an ein Fernwärmenetz, zu kleiner Lagerraum, ..) oder
- Wirtschaftlichen Gründen (z.B. hohe Umbaukosten aufgrund von Sanierungsmaßnahmen) möglich ist.
- Ein geringes Einkommen (z.B. GIS Befreiung) bildet einen Ausnahmegrund.
Als hocheffiziente alternative Systeme kommen in Betracht und sind einzusetzten, wenn sie verfügbar sind:
- Dezentrale Energieversorgungssysteme auf Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen,
- Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen,
- Fern-/Nahwärmeanlagen oder Fern-/Nahkälteanlagen aus Energie aus erneuerbaren Quellen
- Wärmepumpen.
WICHTIG! Reparaturen sowie der Austausch einzelner Anlagenteile (z. B.: Ölbrenner) sind von diesen Bestimmungen nicht umfasst und können weiterhin durchgeführt werden.